Staatliche Prämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Staatliche Prämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Vor drei Monaten wurde der Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro für Elektroautos und 3.000 Euro für Hybridfahrzeuge eingeführt. Doch die Stadt will die Förderung der Elektromobilität nun nicht mehr zahlen, trotzdem bleibt sie weiterhin bestehen. Besitzer von einem Elektroauto oder Hybridfahrzeug können seit Anfang Juli beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag auf Förderung stellen. Das Geld wird dabei zur Hälfte vom jeweiligen Hersteller und zur Hälfte aus der Kasse des Bundes entnommen.

Elektromobilität: 1,2 Milliarden Euro sind im Fördertopf

Die Förderung Elektroauto wird auch als Umweltbonus bezeichnet und gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 18. Mai getätigt wurden. Bereits Mitte Mai hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass Elektroautos mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 Euro mit einer Prämie gefördert werden. Wie bereits erwähnt, bezuschussen Bund und Hersteller Elektrofahrzeuge mit 4.000 Euro und Hybridfahrzeuge mit 3.000 Euro. Zur Verfügung stehen für die Förderung Elektroauto 1,2 Milliarden Euro. Reichen werden diese Mittel für bis zu 400.000 Autos und bis ca. 2019. Die Bearbeitung der Förderanträge geht glücklicherweise recht schnell. Im Durchschnitt soll sie weniger als 4 Wochen dauern. Das verspricht zumindest der Bafa-Chef Arnold Wallraff, der für eine schnellere Bearbeitung extra zehn neue Mitarbeiter eingestellt hat. Zum Vergleich: Bei der Abwrackprämie in 2009 wurden für die Bearbeitung der Anträge um die 5 Wochen benötigt. Diese Bearbeitungsdauer soll beim Umweltbonus für Elektro- und Hybridauto deutlich kürzer sein. Das wird zumindest angestrebt.

Förderung Elektroauto: Weitere Bausteine der Förderung

Zur Förderung vom E-Auto gehören auch noch weitere Bausteine, die ebenfalls seit 1. April 2016 in Anspruch genommen werden können. Selbstständige haben so zum Beispiel die Möglichkeit noch 1.000 Euro zusätzlich zur Grundprämie zu erhalten. Vorausgesetzt sie schicken ihren alten PKW mit Verbrenner zur Schrottpresse. Eine zusätzliche Prämie kann man beim Tanken von Ökostrom erhalten. Diese beträgt dann 500 Euro. Ob diese Bausteine weiter angeboten werden können, ist zurzeit leider noch unklar. Zu den Förderungen, die definitiv weiter in Anspruch genommen werden können, gehört die staatliche Förderung von gewerblich genutzten E-Rollern, Lastenfahrrädern mit elektronischer Unterstützung und Pedelecs.
Bislang wurden in diesem Bereich um die 231 Elektroautos, 65 Elektro-Leichtfahrzeuge und 220 Pedelecs gefördert. Die maximale Förderung beläuft sich je Pedelec auf 500 Euro und je E-Lastenfahrrad auf 1000 Euro. Auch 99 Ladepunkte auf privaten Grundstücken wurden bislang gefördert. Daraus müsste sich bis jetzt ein Förderbetrag von rund einer Million ergeben, welcher aus dem städtischen Förderprogramm geflossen ist. Trotzdem sind noch ausreichend Mittel übrig, da der Fördertopf insgesamt 22 Millionen beinhaltet. Die Rathaus-Grünen wollen, dass ein großer Anteil des Geldes in den Aufbau von neuen Ladesäulen investiert wird. Die Wählergruppe Hut, Piraten und FDP kritisieren die Förderung von einzelnen Fahrzeugen. Sie sind der Meinung, dass sei Geldverschwendung. Der Fraktionschef Michael Mattar ist der Meinung, dass man sich diese Fördermittel hätte sparen können. Wichtig sei nun, dass das Geld in den Aufbau einer umfassenden Ladeinfrastruktur fließt. Michael Matter möchte nicht nur Ladesäulen für Elektrofahrzeuge fördern sondern auch den Bau von Wasserstoff-Tankstellen.

Wer darf den Antrag auf Förderung stellen?

Einen Antrag auf Förderung vom Elektroauto dürfen neben Privatpersonen auch Stiftungen, Unternehmen, Vereine und Körperschaften stellen. Schließlich soll die Prämie für den Kauf von einem Elektro- und Hybridfahrzeug ein industriepolitisches Signal setzen, da die Elektromobilität in Verbindung mit der Digitalisierung über die Zukunft der Automobilindustrie entscheidet. Natürlich soll so auch die Nachfrage an E-Autos gesteigert werden. Aktuell müssen sich Antragsteller noch etwas gedulden, da sich die Bearbeitung der Anträge etwas verzögert. Dies liegt darin begründet, dass die Juristen das städtische Programm noch mit der Förderung des Bundes abgleichen müssen. Aus diesem Grund konnten die Anträge nicht verabschiedet werden. Ab dieser Woche sollen aber nun wieder Förderbescheide ausgestellt werden. Das hat jetzt der RGU-Sprecher bestätigt.

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