Zur richtigen Unfallabwicklung gehört die Meldung an die Haftpflichtversicherung

Zur richtigen Unfallabwicklung gehört die Meldung an die Haftpflichtversicherung

Zur richtigen Unfallabwicklung gehört die Meldung an die Haftpflichtversicherung

 

Jährlich ereignen sich auf Deutschlands Straßen mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle. Auch wenn Sie in einen solchen involviert sind und dabei nur Sachschaden entsteht, sollte die Unfallabwicklung mit der Versicherung richtig erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass auch alle Entscheidungen korrekt erfolgen und Sie sich viel Ärger und meist sogar Kosten sparen.

 

Nach dem Unfall richtig reagieren

Die meisten Personen, die in einen Autounfall verwickelt sind, stehen erst einmal unter Schock. Wichtig ist, dass Sie ruhig und bedacht bleiben. Nur so können folgenschwere Fehler, unter anderem bei der Unfallabwicklung für die Versicherung, unterbleiben. Wichtig ist, dass Sie am Unfallort nicht sofort eine Unfallschuld eingestehen, und zwar weder mündlich noch schriftlich. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie eventuell eine Teilschuld am Unfall haben. Ein vorschnell getätigtes Schuldeingeständnis kann auch hinsichtlich der Unfallabwicklung mit der Versicherung negative Konsequenzen für Sie haben. Nicht zuletzt können Sie so leichtfertig den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Abgesehen davon stehen Sie vielleicht einfach unter Schock und können die Situation gar nicht ganz klar beurteilen. Unmittelbar nach dem Unfall und dem Absichern der Unfallstelle sollten Sie mit dem anderen Beteiligten die Kontaktdaten austauschen. Diese bestehen meist aus Name, Anschrift und Telefonnummer des oder der Unfallgegner. Auch das Kfz-Kennzeichen und die Daten des Fahrzeughalters, sofern dieser nicht gerade auch der Lenker ist, sollten festgehalten werden. Zur Unfallabwicklung an die Versicherung ist es auch notwendig, dass Sie die Versicherung des Unfallgegners sowie seine entsprechende Vertragsnummeraufschreiben. Sollte es Zeugen für den Unfall geben, notieren Sie auch deren Kontaktdaten.

 

Den Unfall richtig der Versicherung melden

Wenn Sie zu Ihrem Unfall die Polizei gerufen haben, müssen Sie natürlich so lange an der Unfallstelle bleiben, bis diese eingetroffen ist. Gibt es Verletzte, müssen Sie sogar bis zu zwei Stunden warten. Beachten Sie, dass auf Fahrerfluchtindividuelle Geld- und sogar Gefängnisstrafen stehen können. Es genügt in keinem Fall, dass Sie bei kleineren Schäden am gegnerischen Fahrzeug einfach einen Notizzettel mit Ihren Kontaktdaten hinterlassen. Damit die Unfallabwicklung mit der Versicherung korrekt funktioniert, sollten Sie den Unfall so schnell wie möglich dieser auch melden. Spätestens innerhalb einer Woche muss Ihre Versicherungsgesellschaft darüber informiert werden. Das gilt in jedem Fall, also unabhängig ob Sie oder der andere Unfallbeteiligte als Unfallverursacher gelten. Haben Beteiligte schwere Verletzungen beim Unfall davon getragen oder sind sogar infolge dessen verstorben, muss die Unfallabwicklung mit der Versicherung innerhalb von 48 Stunden erfolgen.

 

Auch die Form der Benachrichtigung ist wichtig

Neben der individuellen Frist, die Sie für die Unfallabwicklung mit der Versicherung zur Verfügung haben, ist es auch wichtig, wie Sie diese informieren. Sie können das per Telefon, schriftlich oder bei vielen Versicherungsanbietern mittlerweile sogar online machen. Klar haben Sie auch die Option, die Unfallabwicklung der Versicherung persönlich zu melden. Bei vielen Versicherungsagenturen gibt es einen Unfallaufnahmebogen, den Sie einfach mit den jeweiligen Daten ausfüllen. Meist haben Sie sogar die Möglichkeit, vorliegende Schäden an den Fahrzeugen auf schematischen Zeichnungen entsprechend zu markieren. Es liegt auf der Hand, dass Ihre Angaben alle der Wahrheit entsprechen müssen. Immerhin haben Sie als Unfallbeteiligter eine sogenannte Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht Ihrer Versicherung gegenüber. Sollte Ihr Unfallgegner Schuld am Unfall haben, kann es Sinn machen, dass Sie selbst die Unfallabwicklung mit seiner Versicherung übernehmen. Nachdem Sie ja über die entsprechenden Daten verfügen, verlieren Sie so keine Zeit.

 

Kleinere Schäden eventuell selbst übernehmen

Wenn Sie die komplette Unfallabwicklung der Versicherung übergeben, ist klar, dass dies Auswirkungen auf die Einstufung in die Schadensklassen und damit unmittelbar auf die Versicherungsprämien hat. Es kann daher durchaus sinnvoll sein, dass Sie kleinere Schäden, deren Behebung bis zu einem Betrag von 500 Euro ausmacht, selbst zu regeln. Wenn Sie den Schaden selbst zahlen und nicht der Versicherung melden, behalten Sie in der Folge Ihre Schadenfreiheitsklasse. Die Rückstufung erfolgt um einige Klassen und Sie benötigen in der Folge wieder mehrere Jahre, um dies auszugleichen. Sollten Sie dennoch später noch eine Unfallabwicklung durch die Versicherung wünschen, sollten Sie beachten, dass Sie dies innerhalb eines Kalenderjahres erledigen. Liegt der Unfall nämlich zu lange zurück, steigt die Versicherung meist aus. Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Rabattretter oder Rabattschutz haben, können Sie die sogenannten "freien" Schäden komplett ausreizen.

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